Warten Sie nicht, bis die Versicherung des Schadenverursachers einen KFZ Gutachter beauftragt. Rufen Sie uns unter 0172 – 2114414 an.Sie sollten Ihr Kraftfahrzeug von einem neutralen KFZ-Sachverständigen besichtigen lassen.
Wenn Sie Ihre Rechte im Falle eines Schadens nicht kennen, kann es schnell zu großen Differenzen kommen. Beachten Sie deshalb, dass Sie das Gutachten und den Sachverständigen der „gegnerischen“ Versicherung nicht akzeptieren müssen und beauftragen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Schadengutachter.
Gerne stehen wir Ihnen als Unfallgutachter bei den folgenden Fragen kompetent zur Seite.
Die Kosten für ein Unfallgutachten ( Schaden ab EUR 750,00 ) übernimmt bei einem unverschuldeten Schadenereignis natürlich die Versicherung des Schädigers. Sollte der Schaden geringer als EUR 750,00 sein erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei einem unverschuldeten Schadenereignis natürlich auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Gerne kommen wir zu Ihnen und besichtigen das Fahrzeug vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Rufen Sie uns unter 0172 – 211 44 14 an.